Die Qualifizierung von Mitarbeitern nimmt einen, immer höher werdenden, Stellenwert ein. Und dies bezieht sich nicht nur auf Standards und Verfahrensweisen des Unternehmens.
Auch oder sogar insbesondere der Arbeitsschutz gehört zu diesem vielfältigen Bereich.
Bespiel Arbeitsschutzunterweisung - Lästige Pflicht? WIe praktikabel gestalten? Welche Inhalte?
Vieles im Unternehmen dreht sich um die Notwendigkeit einer Arbeitsschutzunterweisung. Zu recht, denn richtig eingesetzt kann Sie die Mitarbeiter stetig sensibilisieren.
Doch häufig wird die Arbeitsschutzunterweisung als lästige Pflicht wahrgenommen. Unstrittig ist: Sie muss durchgeführt werden - und das mind. 1 x jährlich.
Doch die Ausführung als auch die Art und Weise ist frei.
Wichtig ist: Sie muss einen Bezug zur Tätigkeit der Mitarbeiter haben.
Auch Unterweisungen in elektronischer Form (online) sind durchaus denkbar und werden erfolgreich eingesetzt.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie gerne bei der Ausarbeitung von Unterlagen oder übernehmen die Ausführung.
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