Der Flucht- und Rettungsplan ist mehr als ein buntes Blatt Papier an der Wand.
Richtig eingesetzt kann er, im Brandfall, für eine sichere und geordnete Evakuierung des Gebäudes sorgen und Personenschäden verhindern.
In Verbindung mit einer Unterweisung der Beschäftigten ist der Flucht- und Rettungsplan eine wirksame (vorbeugende) Maßnahme im Brandschutz.
Ob ein Plan notwendig ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auch aus dem Baurecht oder dem Brandschutzkonzept kann sich eine entsprechende Forderung ergeben.
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) verpflichtet den Unternehmer dazu, für die Betriebsstätte Flucht- und Rettungspläne zu erstellen wenn die Arbeitsstätte dies erfordert.
Dies kann unter anderem der Fall sein wenn:
- Sich täglich viele Ortsunkundige im Gebäude befinden
- Die baulichen Gegebenheiten es notwendig machen (z.B. verwinkelte
und unübersichtliche Wege)
- Eine erhöhte Brandgefährdung besteht
- Es die Versicherer fordern
Sie erhalten Flucht- und Rettungspläne gemäß der gültigen Normen DIN ISO 23601 mit den aktuellen gültigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen.
Zur Erstellung führen wir immer eine vor Ort Begehung durch.