Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden nicht nur das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten, sondern führen oftmals zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung.
Daher sind Brandschutzmaßnahmen immer Existenzsicherung für den Einzelnen als auch für das Unternehmen selbst. Die Pflicht zum Brandschutz liegt dabei beim Unternehmer.
Unterstützende Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten können dabei sein:
Eine generelle (bundesweite) Pflicht zur Bestellung des Brandschutzbeauftragten besteht nicht.
Je nach Bundesland kann dies aber z.B. in der jeweiligen Bauordnung gefordert werden.
Auch Sachversicherer oder im Rahmen einer Zertifizierung können einen Brandschutzbeauftragten notwendig machen.
Nicht zuletzt hat der Unternehmer, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, ob eine solche Funktion notwendig und sinnvoll ist.
Auch wenn der Begriff Evakuierung häufig in Verbindnung mit dem Wort der Räumung genutzt wird, sind es doch zwei Unterschiedliche Aspekte im Bereich der Sicherheit.
Als Evakuierung wird in Fachkreisen die organisierte Verlegung von Personen bezeichnet. Wohingehen die Räumung eher bei kurzfristige Gefahrenereignissen durchgeführt wird.
Im besten Fall sind Sie als Unternehmen auf alle Eventualitäten eingerichtet und verfügen über ein entsprechendes Sicherheitskonzept, welches die möglichen Szenarien vorab betrachtet und mit festgelegten Maßnahmen eine organisierte Evakuierung ermöglicht.
Oberstes Ziel ist dabei die Sicherheit und Gesundheit aller anwesenen Personen.
Neben Bränden können dies auch Ereignisse sein wie:
Um Personenschaden bestmöglich zu vermeiden unterstützen wir Sie gerne bei der Planung, Organisation und Durchführung (Übungen) bestimmter Szenarien.