Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine gelebte Kultur der Arbeitssicherheit kann für den Betrieb eine Vielzahl an positiven Begleiterscheinungen mit sich bringen.

Ganz klar: In erster Linie sollen Unfälle jeglicher Art vermieden bzw. bestmöglich ausgeschlossen werden.

Im weiteren Verlauf können somit Ausfallzeiten bedingt durch Krankheit gesenkt werden und gewährleisten somit einen optimalen Ablauf im betrieblichen Alltag.

Häufig sind Fachkräfte in ihren Arbeitsbereichen auch nicht ohne weiteres zu ersetzen. Somit müssen andere Mitarbeiter, welche sich mit dem jeweiligen Ablauf vllt. nicht so gut auskennen die Aufgaben mit übernehmen, denn hier würde das Unfallrisiko wieder steigen.

 

Dieser Aufzählung können noch zahlreiche Punkte hinzugefügt werden. Am Ende jedoch ist es ein Kreislauf in welchem jeder Punkt der Arbeitssicherheit einen Einfluss auf den Nächsten haben kann.

 

Natürlich ist eine branchspezifische Betreuung sicher gestellt. Dabei können Betriebe aus folgenden Berufsgenossenschaften betreut werden:

 

BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe)

BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse)

VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft)

BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik)

BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)

BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft)

div. Unfallkassen

Gefährdungsbeurteilung

Das "Grundinstrument" im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Auf Ihr bauen sich alle weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf. Gemeinsam erstellen wir eine solche Gefährdungsbeurteilungen, ermitteln den aktuellen Stand und besprechen Maßnahmen die in Ihren Betrieb passen und praktikabel umsetzbar sind.

 

Diese kann sowohl auf die Tätigkeit bezogen sein als auch für Spezialgebiete wie:

  • Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
  • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
  • Gefährdungsbeurteilung Explosionsgefahren

Betriebsbegehung

Keine Gefährdungsbeurteilung ohne Begehung! Natürlich lässt sich alles auch vom Schreibtisch aus "beurteilen".  Doch eine gewissenhaftes Vorgehen ist die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aus diesem Grund, werden die Betriebsräume regelmäßig begangen. Die Häufigkeit richtet sich dabei nach der Art des Betriebes sowie seiner Größe und den Gefährdungen.